Am 30.01.2023 hat die AVCO eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt betreffend eines Gesetzesentwurfs, mit dem ein Bundesgesetz über Wagniskapitalfonds erlassen wird (Wagniskapitalfondsgesetz – WKFG) und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden. Ziel des Gesetzes ist es, eine Rechtsform für die Errichtung von Wagniskapitalfonds zu etablieren und damit österreichische Unternehmen mit Eigenkapital-Investitionen zu unterstützen.
In der Stellungnahme äußert sich das Experten-Team der AVCO – Andreas Zahradnik, Roman Rericha, Johann Mlcoch, Christian Bouda und Rudolf Kinsky – kritisch zum vorliegenden Gesetzesentwurf als nicht den Usancen der Venture Capital und Private Equity Branche entsprechend.
Bereits 2019 hat die AVCO einen Entwurf eines PE/VC-Gesetzes ausformuliert, das bereit für die Umsetzung war (Arbeitstitel „Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG)“). Damit sollte eines der essentiellen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Österreich als international wettbewerbsfähigen Finanzplatz und Fondsstandort zu entwickeln: